Restaurant-Impressum Schweiz: Was fehlt, kostet dich Kunden
Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum deiner Restaurant-Website? Konkrete Checkliste für Schweizer Betriebe – mit MWST, AHV und rechtlichen Hinweisen.
Viele Restaurantbesitzer in der Schweiz investieren Zeit und Geld in eine schöne Website – und vergessen dann das Impressum fast vollständig. Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum ist nicht nur ein rechtliches Risiko, es kostet auch Vertrauen. Gäste und Geschäftspartner, die deine Angaben nicht schnell finden, zweifeln an deiner Seriosität. Dieser Artikel zeigt dir, was konkret rein muss – und welche häufigen Fehler du vermeiden solltest.
Warum das Impressum für Restaurants besonders wichtig ist
In der Schweiz gibt es kein einzelnes «Impressumspflicht-Gesetz» wie in Deutschland. Trotzdem greifen verschiedene Rechtsgrundlagen: das Obligationenrecht (OR), das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und je nach Betrieb auch das kantonale Gastgewerberecht. Wer irreführende oder fehlende Angaben macht, riskiert Abmahnungen – in der Regel durch Mitbewerber oder Schutzverbände.
Für Restaurants kommt hinzu: Ihr habt oft eine Mischung aus Einzelunternehmen, GmbH oder AG als Rechtsform, dazu eine Alkohollizenz, eine Lebensmittelkontrolle und manchmal ein Lohnkonto bei der AHV-Ausgleichskasse. All das beeinflusst, was auf eurer Website stehen muss.
Die Pflichtangaben – konkrete Checkliste
Nachfolgend findest du, was auf jeder Schweizer Restaurant-Website im Impressum enthalten sein sollte:
Grundlegende Angaben
- Vollständiger Firmenname – exakt wie im Handelsregister oder auf dem Gewerbeausweis eingetragen (z.B. «Trattoria Sole GmbH» oder «Marco Müller, Einzelunternehmen»)
- Rechtsform – GmbH, AG, Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft etc.
- Physische Adresse – Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort; eine Postfachadresse genügt nicht
- Kontaktmöglichkeiten – mindestens eine E-Mail-Adresse und idealerweise Telefonnummer
- UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer) – Format: CHE-123.456.789, wenn eingetragen
MWST-Angaben
Wenn dein Restaurant MWST-pflichtig ist (Jahresumsatz über CHF 100 000), muss die MWST-Nummer auf der Website angegeben sein. Sie lautet ebenfalls im Format CHE-123.456.789 MWST. Wer Rechnungen über die Website ausstellt oder Online-Bestellungen mit Preisangaben anbietet, muss zudem klarstellen, ob die angezeigten Preise inkl. oder exkl. MWST (8.1% Normalsatz) gelten. Bei Restaurantpreisen gilt in der Regel: Vor-Ort-Konsum 8.1%, Take-away 2.6% – das sollte zumindest in den AGB oder den Preisinformationen sauber getrennt sein.
Handelsregistereintrag
Ist das Restaurant als GmbH oder AG organisiert, muss der Handelsregistereintrag erwähnt werden, inklusive Angabe des zuständigen Kantonsregisters (z.B. «Handelsregister Kanton Zürich»). Den Registrierungslink selbst musst du nicht angeben, aber die Nummer und das Register schon.
Gastgewerbliche Bewilligung
In vielen Kantonen gilt: Wer eine Website für einen Gastbetrieb betreibt, sollte auf die kantonale Gastgewerbebewilligung hinweisen, insbesondere wenn Alkohol oder Catering online vermarktet wird. Das ist kein Bundesgesetz, aber kantonal unterschiedlich gehandhabt – im Zweifel beim kantonalen Amt für Wirtschaft nachfragen.
Datenschutz und Datenschutzerklärung
Seit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit September 2023) bist du verpflichtet, eine Datenschutzerklärung bereitzustellen, sobald du Personendaten bearbeitest. Das betrifft praktisch jede Website mit einem Kontaktformular, einer Online-Reservierung oder Google Analytics. Diese Erklärung kann separat verlinkt sein, muss aber über das Impressum oder den Footer erreichbar sein.
Minimale Inhalte der Datenschutzerklärung:
- Welche Daten werden erhoben (Name, E-Mail, IP-Adresse)?
- Wozu werden sie genutzt?
- Werden sie an Dritte weitergegeben (z.B. Reservierungssysteme)?
- Kontaktangabe für Datenschutzanfragen
Online-Reservierung und TWINT
Wer über die Website Reservierungen annimmt oder TWINT als Zahlungsmittel für Gutscheine oder Take-away-Bestellungen integriert, braucht zusätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese müssen Stornierungsbedingungen, Haftungsausschlüsse und die Zahlungsmodalitäten regeln. TWINT selbst ist kein eigenes rechtliches Risiko, aber das Anbieten von Onlinezahlungen erfordert klare Angaben zur Zahlungsabwicklung und zum Anbieter.
Die häufigsten Fehler beim Restaurant-Impressum
| Fehler | Risiko |
|---|---|
| Nur Postfach als Adresse | Unzureichend, physische Adresse fehlt |
| Keine MWST-Nummer trotz Pflicht | Abmahnrisiko, Vertrauensverlust |
| Fehlende Datenschutzerklärung | Verstoss gegen revDSG |
| Impressum nur auf Deutsch, Website mehrsprachig | Fremdsprachige Gäste können Angaben nicht finden |
| Kein Hinweis auf Rechtsform | Unklar, wer haftet |
Wo kommt das Impressum hin?
Das Impressum muss für Besucherinnen und Besucher ohne Umwege erreichbar sein. Standard ist ein Link im Footer mit dem Label «Impressum» oder «Rechtliches». Auf mobilen Geräten muss er ebenfalls sichtbar sein – einfach im Hamburger-Menü verstecken reicht nicht.
Viele Restaurants bündeln Impressum und Datenschutzerklärung auf einer einzigen Seite. Das ist zulässig, sofern die Struktur klar ist und man sich schnell zurechtfindet.
Was Restaurants mit mehreren Standorten beachten müssen
Betreibst du mehrere Filialen unter demselben Unternehmensdach, reicht ein zentrales Impressum – sofern alle Standorte mit ihrer physischen Adresse dort aufgeführt sind. Sind es rechtlich selbstständige Betriebe (z.B. zwei separate GmbHs), braucht jede Website ihr eigenes Impressum.
Fazit
Ein vollständiges Impressum ist kein bürokratisches Anhängsel – es ist ein Zeichen von Professionalität. Für Schweizer Restaurants bedeutet das konkret: UID, MWST-Nummer (falls pflichtig), physische Adresse, Rechtsform und eine verlinkbare Datenschutzerklärung. Das sind keine Optionen, sondern die Basis.
Wenn du dir unsicher bist, ob deine aktuelle Website rechtlich sauber aufgestellt ist, schau dir zuerst an, was eine professionell aufgebaute Restaurant-Website leisten kann – und dann geh die obige Checkliste Punkt für Punkt durch. Für komplexere Fragen zu Rechtsform und MWST empfiehlt sich der Gang zum Treuhänder.
Wer eine neue Website plant oder die bestehende überarbeiten will, kann sich auf Websites für Restaurants einen Überblick verschaffen, was technisch und inhaltlich sinnvoll ist. Und wer wissen will, was eine solche Umsetzung kostet, findet alle Infos transparent auf der Seite zu Preisen & Paketen. Für eine individuelle Einschätzung steht ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.
Häufige Fragen
Braucht ein Einzelunternehmen in der Schweiz ein Website-Impressum?
Ja. Auch Einzelunternehmen sind verpflichtet, auf ihrer Website transparent über den Inhaber, die physische Adresse und die Kontaktmöglichkeiten zu informieren. Fehlen diese Angaben, kann das nach dem UWG als irreführend gelten. Ein Treuhänder kann im Einzelfall klären, ob weitere Pflichtangaben gelten.
Muss meine MWST-Nummer auf der Restaurant-Website stehen?
Wenn dein Betrieb MWST-pflichtig ist, also einen Jahresumsatz von über CHF 100 000 erzielt, muss die MWST-Nummer im Impressum angegeben sein. Sie hat das Format CHE-123.456.789 MWST. Bist du nicht MWST-pflichtig, entfällt diese Pflicht, du kannst aber freiwillig darauf hinweisen.
Welche Datenschutzangaben braucht eine Restaurant-Website seit 2023?
Seit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) musst du auf deiner Website erklären, welche Personendaten erhoben werden, zu welchem Zweck und ob sie an Dritte weitergegeben werden. Das gilt sobald du ein Kontaktformular, eine Online-Reservierung oder Analysetools wie Google Analytics einsetzt. Die Datenschutzerklärung muss über den Footer oder das Impressum erreichbar sein.
Was muss ins Impressum, wenn das Restaurant Online-Bestellungen mit TWINT anbietet?
Bei Onlinezahlungen via TWINT oder Kreditkarte sind zusätzlich zu den Standardangaben AGB erforderlich, die Zahlungsmodalitäten, Stornierungsbedingungen und den Zahlungsanbieter nennen. Ausserdem muss klar ersichtlich sein, ob angezeigte Preise inkl. oder exkl. MWST gelten und welcher Steuersatz angewendet wird.
Wie unterscheiden sich Impressumspflichten bei mehreren Restaurantfilialen?
Gehören alle Filialen zur selben juristischen Person (z.B. eine GmbH), reicht ein zentrales Impressum mit allen Standortadressen. Sind die Filialen rechtlich selbstständig, etwa als separate GmbHs eingetragen, braucht jede Website ihr eigenes vollständiges Impressum mit den jeweiligen UID- und Handelsregisterangaben.
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