Restaurant-Website Schweiz: Pflichtangaben im Überblick
Welche Angaben müssen Schweizer Restaurants auf ihrer Website machen? Impressum, MWST, Allergene & Co. — eine praxisnahe Checkliste.
Wer ein Restaurant in der Schweiz betreibt und eine Website aufschaltet, übersieht schnell ein paar rechtliche Kleinigkeiten — und die können teuer werden. Kein Impressum, fehlende Allergeninformationen, unklare Preisangaben: Das sind keine Kavaliersdelikte, sondern konkrete Stolperfallen. Diese Checkliste zeigt, was auf jeder Schweizer Restaurant-Website stehen muss, bevor die ersten Gäste online reservieren.
Impressumspflicht: Das Minimum, das jede Website braucht
In der Schweiz existiert keine einzelne «Impressumspflicht» wie in Deutschland — aber das Obligationenrecht und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verpflichten Gewerbetreibende zur Transparenz. Für ein Restaurant bedeutet das konkret:
- Firmenname oder Vorname und Name der Inhaberin bzw. des Inhabers
- Vollständige Postadresse (kein Postfach als alleinige Angabe)
- E-Mail-Adresse (erreichbar, kein Info-Formular als Ersatz)
- UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer), wenn das Restaurant als juristische Person oder Einzelfirma im Register eingetragen ist
- MWST-Nummer, falls das Unternehmen der Mehrwertsteuer unterstellt ist (Umsatz ab CHF 100 000 pro Jahr)
Ein Kontaktformular allein reicht rechtlich nicht aus. Die E-Mail-Adresse muss direkt sichtbar sein.
Preisangaben und MWST-Transparenz
Restaurants, die ihre Speisekarte auf der Website veröffentlichen, müssen die Preise inklusive MWST ausweisen. Seit Januar 2024 gilt in der Schweiz der Normalsatz von 8,1 % auf Restaurant-Dienstleistungen (Essen und Trinken im Lokal). Der reduzierte Satz von 2,6 % gilt nur für Takeaway-Leistungen ohne Serviceleistung.
Wichtig: Wenn Preise aufgeführt sind, müssen sie aktuell und vollständig sein. Eine veraltete PDF-Speisekarte, die seit zwei Jahren nicht angepasst wurde, schafft Vertrauen-Probleme — und kann bei Preisstreitigkeiten mit Gästen zum Problem werden.
Empfehlung: Speisekarte entweder als gepflegte HTML-Seite oder als regelmässig aktualisiertes Dokument einbinden. Datum der letzten Aktualisierung optional, aber hilfreich.
Allergene: Was die Lebensmittelinformationsverordnung verlangt
Die Schweizer Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) schreibt vor, dass Gäste über die 14 wichtigsten Allergene informiert werden müssen — unabhängig davon, ob die Bestellung online oder am Tisch erfolgt. Auf der Website heisst das:
Wenn eine Speisekarte online einsehbar ist, müssen entweder:
- die Allergene direkt bei den Gerichten aufgeführt sein, oder
- ein klar sichtbarer Hinweis stehen, wie Gäste diese Informationen erhalten (z. B. «Allergene auf Anfrage beim Personal»).
Der zweite Weg ist zulässig, aber er muss explizit und auffindbar sein — nicht in den AGBs versteckt.
Die 14 Pflicht-Allergene nach LIV:
| Allergen | Beispiele |
|---|---|
| Gluten | Weizen, Dinkel, Gerste |
| Krebstiere | Crevetten, Hummer |
| Eier | Mayonnaise, Pasta |
| Fisch | Sardellen, Lachs |
| Erdnüsse | Satay-Sauce, Nougat |
| Soja | Tofu, Sojasauce |
| Milch/Laktose | Käse, Butter, Rahm |
| Schalenfrüchte | Mandeln, Cashews, Walnüsse |
| Sellerie | Suppen, Salate |
| Senf | Dressings, Marinaden |
| Sesam | Hummus, Bagels |
| Schwefeldioxid/Sulfite | Wein, Trockenfrüchte |
| Lupinen | Mehl-Alternativen |
| Weichtiere | Muscheln, Tintenfisch |
Online-Reservierung und Zahlungsabwicklung
Wer online reservierbar ist oder TWINT bzw. Kreditkarten für Vorauszahlungen akzeptiert, braucht zusätzliche Angaben:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Stornierungsbedingungen, insbesondere bei Vorauszahlungen oder Gruppenreservierungen
- Datenschutzerklärung nach nDSG (Schweizer Datenschutzgesetz, in Kraft seit September 2023): Welche Daten werden erfasst, zu welchem Zweck, wie lange werden sie gespeichert?
- Bei Kreditkartenzahlungen: Hinweis auf den Zahlungsanbieter (z. B. Stripe, Datatrans) und dessen Datenschutzbedingungen
Das nDSG ist seit 2023 verbindlich. Wer ein Kontaktformular, ein Reservierungstool oder Google Analytics einsetzt, braucht eine aktuelle Datenschutzerklärung — nicht die von 2019.
Häufige Fehler, die Restaurants machen
1. Kein Impressum auf der Startseite verlinkt Das Impressum muss «leicht auffindbar» sein — im Footer jeder Seite ist Standard.
2. Speisekarte nur als nicht durchsuchbares Bild oder Scan Keine SEO-Wirkung, keine Barrierefreiheit, kein Allergen-Management möglich.
3. Fehlendes Datum bei der letzten Preisänderung Gäste, die per Screenshot bestellen, können auf alten Preisen beharren.
4. Google Maps eingebettet ohne Cookie-Hinweis Google Maps setzt Cookies. Ohne Einwilligung oder datenschutzkonformen Ersatz ist das eine Verletzung des nDSG.
5. Keine mobile Speisekarte Über 70 % der Restaurantsuchen laufen über das Smartphone. Eine nicht mobiloptimierte Karte kostet Tischreservierungen.
Wer sehen möchte, wie eine technisch und rechtlich sauber aufgebaute Restaurantseite aussieht, findet auf unserer Seite Websites für Restaurants einen Überblick über Aufbau und Inhalt.
Checkliste: Pflichtangaben auf einen Blick
Vor dem Go-live jede dieser Punkte abhaken:
- [ ] Firmenname, Adresse, E-Mail im Impressum (Footer)
- [ ] UID-Nummer und MWST-Nummer (falls MWST-pflichtig)
- [ ] Preise inkl. 8,1 % MWST in der Speisekarte
- [ ] Allergen-Hinweis direkt oder als Verweis auf Nachfrage
- [ ] Datenschutzerklärung nach nDSG
- [ ] AGB mit Stornierungsbedingungen (falls Reservierung/Vorauszahlung)
- [ ] Cookie-Banner bei eingebetteten Drittdiensten (Google Maps, Analytics)
- [ ] Mobile Darstellung der Speisekarte getestet
Fazit
Eine Schweizer Restaurant-Website ist kein reines Marketinginstrument — sie ist auch ein rechtliches Dokument. Wer die Pflichtangaben von Anfang an korrekt einbaut, spart sich spätere Nacharbeit und baut echtes Vertrauen bei Gästen auf. Die gute Nachricht: Wenn die Website-Struktur stimmt, ist der Aufwand für Impressum, Datenschutz und Allergenhinweise gering.
Wer seine Restaurant-Website von Grund auf neu aufbauen oder bestehende Seiten überprüfen lassen möchte, findet bei FruchtDigital, einer Schweizer Webdesign-Agentur für KMU, einen direkten Ansprechpartner. Für eine konkrete Einschätzung lohnt sich ein kostenloses Erstgespräch — ohne Verkaufsdruck, dafür mit klaren Antworten.
Und wer wissen möchte, was ein professionelles Restaurant-Webprojekt in der Schweiz kostet: Die Preise & Pakete von FruchtDigital geben eine transparente Übersicht ohne versteckte Positionen.
Häufige Fragen
Braucht ein Schweizer Restaurant eine Datenschutzerklärung auf der Website?
Ja. Seit September 2023 ist das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft. Wer ein Kontaktformular, ein Reservierungstool oder Analysedienste wie Google Analytics einsetzt, muss eine aktuelle Datenschutzerklärung veröffentlichen. Diese muss erklären, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt und wie lange gespeichert werden.
Wie müssen Allergene auf der Website eines Schweizer Restaurants angegeben werden?
Gemäss Schweizer Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) müssen die 14 Hauptallergene entweder direkt in der Speisekarte ausgewiesen oder per deutlichem Hinweis auf eine mündliche Auskunft verwiesen werden. Ein versteckter Hinweis in den AGB oder im Footer reicht nicht aus. Die Angabe muss für Gäste klar auffindbar sein.
Welche MWST gilt für Speisen im Restaurant und für Takeaway in der Schweiz?
Für Speisen und Getränke, die im Restaurant konsumiert werden, gilt seit 2024 der Normalsatz von 8,1 %. Für Takeaway-Leistungen ohne Servicebezug gilt der reduzierte Satz von 2,6 %. Auf der Website müssen Preise immer inklusive MWST ausgewiesen sein.
Was muss im Impressum einer Schweizer Restaurant-Website mindestens stehen?
Mindestens enthalten sein müssen: vollständiger Name der Inhaberin oder des Inhabers bzw. Firmenname, vollständige Postadresse, eine direkt erreichbare E-Mail-Adresse sowie die UID-Nummer. MWST-pflichtige Betriebe müssen zusätzlich ihre MWST-Nummer angeben. Das Impressum muss von jeder Seite aus leicht auffindbar sein, typischerweise im Footer.
Darf eine Schweizer Restaurantwebsite Google Maps einbetten ohne Cookie-Banner?
Nein. Google Maps setzt Tracking-Cookies und überträgt Daten an Google-Server in den USA. Ohne informierte Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer verstösst das gegen das nDSG. Entweder wird ein Cookie-Banner mit expliziter Zustimmung eingesetzt oder eine datenschutzkonforme Kartenalternative ohne externe Cookies verwendet.
Bereit für deine eigene Website?
Wir bauen frische, schnelle und SEO-optimierte Websites für Schweizer KMU — ab CHF 2'099.
Termin buchen 🍇